Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
BGBl. II Nr. 37/2025
Tierärzteliste und -ausweisV
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einrichtung und Führung der Tierärzteliste und der Liste hausapothekenführender Tierärztinnen und Tierärzte sowie über die Form und den Inhalt des Tierärzteausweises (Tierärzteliste und -ausweisV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
In- und Außerkrafttreten sowie Übergangsbestimmungen
Paragraph 9,
- Absatz 2,Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Tierärzteliste und -ausweisVO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 421 aus 2012,, außer Kraft.
- Absatz 3,Die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung behalten aufgrund der Tierärzteliste und -ausweisVO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 421 aus 2012,, ausgestellten Tierärzteausweise bis zu einer Neuausstellung ihre Gültigkeit.