in Fahrtrichtung Salzburg der Abschnitt zwischen km 221,40 und km 222,79 und
BGBl. II Nr. 97/2025
Section Control-Messstreckenverordnung Aurachbrücke 2025
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich der Aurachbrücke im Zuge der A 1 West Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Aurachbrücke 2025)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der – im Gegenverkehr zu befahrenden – Richtungsfahrbahn Wien der A 1 West Autobahn festgelegt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2in Fahrtrichtung Wien der Abschnitt zwischen km 222,90 und km 221,69.