elektronische Kommunikation einschließlich Internet-Governance und Online-Sicherheit,
BGBl. III Nr. 1/2025
Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits
Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 21neu
ARTIKEL 21
Informationsgesellschaft
Die Vertragsparteien führen einen Meinungsaustausch über ihre jeweilige Politik und ihre jeweiligen Vorschriften im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und intensivieren die Zusammenarbeit in Schlüsselbereichen wie
- Litera a
- Litera bVerbund von Forschungsnetzen, auch im regionalen Kontext,
- Litera cFörderung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten sowie
- Litera dNormung und Verbreitung neuer Technologien.