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BGBl. III Nr. 1/2025

kundgemacht 03.01.2025 RIS↗Parlament↗
Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits
Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 1/2025× zu Abkommen über eine strategische Partnerschaft EU – Japan×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über eine strategische Partnerschaft EU – Japan neu § 0↗RIS↗
Art. 25neu
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. III Nr. 1/2025 Art. 25↗RIS↗

ARTIKEL 25

Städtepolitik

Die Vertragsparteien intensivieren den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Bereich der Städtepolitik, insbesondere zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen auf diesem Gebiet, einschließlich der mit der demografischen Entwicklung und dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen. Die Vertragsparteien fördern zudem gegebenenfalls den diesbezüglichen Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen ihren lokalen Gebietskörperschaften oder Stadtverwaltungen.