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BGBl. III Nr. 29/2025

kundgemacht 11.02.2025 RIS↗
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Chile
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Chile
Kundmachung BGBl. III Nr. 29/2025× zu Luftverkehrsabkommen (Chile)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftverkehrsabkommen (Chile) neu § 0↗RIS↗
Art. 19neu
in Kraft ab 22.12.2024 · idF BGBl. III Nr. 29/2025 Art. 19↗RIS↗

ARTIKEL 19

Multilaterale Vereinbarungen

Sollte eine von beiden Vertragsparteien angenommene multilaterale Vereinbarung in Bezug auf eine hierin aufgeführte Angelegenheit in Kraft treten, so wird dieses Abkommen an die Bestimmungen der multilateralen Vereinbarung angepasst.