BGBl. III Nr. 29/2025
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Chile
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Chile
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 22neu
ARTIKEL 22
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Datum des letzten Notenwechsels in Kraft, bei dem eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei auf diplomatischem Wege mitteilt, dass alle erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen wurden.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, von den jeweiligen Regierungen hierzu ordnungsgemäß befugten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterschrieben.
DIESES ABKOMMEN wurde am 7. April 2022 in Santiago in doppelter Ausfertigung in deutscher, spanischer und englischer Sprache unterzeichnet, wobei jeder der Texte authentisch ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung von Bestimmungen dieses Abkommens ist der englische Text maßgebend.