Absatz eins,Bei der Vergabe von Aufträgen durch die IRR ist folgendes Recht anzuwenden:
- Litera awenn sich der Auftrag auf einen Teil des Gemeinsamen Werks erstreckt, der ausschließlich auf dem Staatsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Ausführung gelangt, das für Auftragsvergaben des Kantons St. Gallen geltende Recht,
- Litera bin allen anderen Fällen das für Auftragsvergaben der Republik Österreich (Bund) geltende Recht.