Absatz eins,Die amtlichen Stellen der beiden Vertragsstaaten und die IRR stellen einander ihre Erhebungen zu Hydrologie und Feststoffhaushalt im Einzugsgebiet des Rheins sowie die erforderlichen Daten und Ergebnisse der Hochwasservorhersage auf Anfrage kostenlos zur Verfügung.
BGBl. III Nr. 66/2025
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Schweiz)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 18neu
Artikel 18
Hydrologie, Feststoffhaushalt und Hochwasservorhersage
- Absatz 2,Die Vertragsstaaten informieren einander und die IRR regelmäßig über die innerstaatlichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Rheins betreffend Hydrologie, Feststoffhaushalt und Hochwasservorhersagen.