BGBl. III Nr. 66/2025
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Schweiz)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 21neu
Artikel 21
Verhältnis zum Recht der Europäischen Union
Dieser Staatsvertrag berührt nicht die Verpflichtungen der Republik Österreich, die sich zwingend aus der Zugehörigkeit zur Europäischen Union ergeben. Die Republik Österreich unterrichtet die Schweizerische Eidgenossenschaft über die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich dieses Staatsvertrags fallen, sowie über Entwicklungen, die zur Unvereinbarkeit von Bestimmungen dieses Staatsvertrags mit diesen Verpflichtungen führen könnten. Diesfalls nehmen die Vertragsstaaten Gespräche auf, um die geeigneten Maßnahmen für den Staatsvertrag und seine Anwendung zu vereinbaren.