BGBl. III Nr. 66/2025
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Schweiz)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 25neu
Artikel 25
Inkrafttreten
Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat in Kraft, in welchem die letzte Notifikation eintrifft, mit der die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg über den Abschluss der dafür erforderlichen innerstaatlichen Verfahren unterrichtet haben.
Geschehen zu Lustenau/Widnau, am 17. Mai 2024, in zwei Urschriften in deutscher Sprache.