Absatz eins,Bei Überschreitung des vereinbarten Haushaltsziels ist von der betreffenden Gebietskörperschaft, im Falle der Gemeinden vom Land, innerhalb von zwölf Wochen nach Vorlage des Berichts durch die Bundesanstalt Statistik Österreich eine detaillierte Begründung zu erstellen, die darlegt, weshalb das vereinbarte Haushaltsziel nicht eingehalten wurde bzw. nicht eingehalten werden konnte. Dabei sind die Umstände, die außerhalb des Ingerenzbereichs der betreffenden Gebietskörperschaft gelegen sind, gesondert zu erläutern und ist darzulegen, welche Maßnahmen zur Korrektur der Abweichung vom zulässigen Haushaltsziel gesetzt werden.
BGBl. I Nr. 16/2026
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 – ÖStP 2025
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 18neu
Artikel 18
Prinzipien bei Verstößen gegen diese Vereinbarung
- Absatz 2,Dieser Bericht ist innerhalb der Frist gemäß Absatz eins, nach Fertigstellung an folgende Institutionen zu übermitteln:
- Litera aan das Österreichische Koordinationskomitee,
- Litera ban den Österreichischen Fiskalrat und
- Litera cbei Überschreitungen durch den Bund an den Nationalrat.