BGBl. I Nr. 36/2026
Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026
Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz aufgehoben wird, das Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen wird, das Maklergesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 – VerKRÄG 2026)
Das Verbraucherkreditgesetz wird aufgehoben und durch das Verbraucherkreditgesetz 2026 ersetzt, das die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 umsetzt und Kreditgebern und Kreditvermittlern bei Krediten, Überziehungen und Zahlungsaufschüben für Verbraucher strengere Informations-, Prüf- und Verhaltenspflichten auferlegt. Maklergesetz, Konsumentenschutzgesetz, Verbraucherbehördenkooperationsgesetz und Bankwesengesetz werden angepasst; Kreditinstitute erhalten dabei zusätzliche, von der FMA überwachte Pflichten.
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- Kreditinstitute müssen Vorkehrungen gegen erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen das Verbraucherkreditgesetz 2026 treffen, ihre Mitarbeiter schulen, die Vergütung darauf abstimmen und Strategien für Zahlungsrückstände festlegen; die FMA überwacht das und prüft vor Ort, Verstöße sind strafbar.
- In Kraft ab 11.06.2026.
- Anwendung laut Gesetz: Das Inhaltsverzeichnis hinsichtlich § 33a, § 3 Abs. 9, § 33 Abs. 6, § 33a samt Überschrift, § 98 Abs. 5a Z 12, § 105 Abs. 29 und § 109 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 36/2026 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und sind ab dem 20. November 2026 anzuwenden.
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 473 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 492 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11816 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Bankwesengesetz (BWG)
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§ 3geändert
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§ 33aneu
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§ 98geändert
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§ 105geändert
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§ 107geändert
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§ 109geändert
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