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BGBl. I Nr. 44/2026

kundgemacht 30.06.2026 RIS↗Parlament↗
Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende
Bundesgesetz über die Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende (Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende – UFG-AE)
Kundmachung BGBl. I Nr. 44/2026× zu UFG-AE×

Änderungen durch diese Kundmachung

Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende (UFG-AE) neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 01.07.2026 · idF BGBl. I Nr. 44/2026 § 7↗RIS↗

Ausschluss von Zuwendungen des Fonds

Paragraph 7,

Keine Zuwendung nach diesem Gesetz kann für Kinder gewährt werden, die auf Grund einer Maßnahme der Sozial- oder Behindertenhilfe oder der vollen Erziehung im Sinne des Kinder- und Jugendhilferechts, bei Pflegepersonen, in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder in einer sonstigen Einrichtung untergebracht sind, in der eine Vollversorgung des Kindes gewährleistet ist.