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BGBl. I Nr. 51/2026

kundgemacht 07.07.2026
Aufhebung des § 6 Abs. 4 des Hochleistungsstreckengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 6 Abs. 4 des Hochleistungsstreckengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Rechtstracker AI Summary · BGBl. I Nr. 51/2026 · kundgemacht am 07.07.2026 Der Verfassungsgerichtshof hat eine Bestimmung des Hochleistungsstreckengesetzes über die Rückübereignung enteigneter Gegenstände als verfassungswidrig aufgehoben; diese Kundmachung macht die Aufhebung bekannt. Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

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Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Kundmachung BGBl. I Nr. 51/2026

KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.

Kundmachung BGBl. I Nr. 51/2026× zu HlG

Änderungen durch diese Kundmachung

Hochleistungsstreckengesetz (HlG) 1