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BGBl. I Nr. 54/2026

kundgemacht 20.07.2026 RIS↗Parlament↗
Bundesfinanzgesetz 2027
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2027 (Bundesfinanzgesetz 2027 – BFG 2027) samt Anlagen
Rechtstracker AI Summary · BGBl. I Nr. 54/2026 · kundgemacht am 20.07.2026 Der Nationalrat bewilligt den Bundeshaushalt für das Jahr 2027: Auszahlungen von rund 128,2 Milliarden Euro stehen Einzahlungen von rund 112,7 Milliarden Euro gegenüber, den Nettofinanzierungsbedarf von rund 15,5 Milliarden Euro darf der Bund über Kredite decken. Dazu kommen die jährlichen Ermächtigungen des Finanzministers für Budgetvollzug, Haftungen und Bundesvermögen sowie der Personalplan des Bundes.

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Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 494 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 587 BlgNR XXVIII. GP

KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.

Kundmachung BGBl. I Nr. 54/2026× zu BFG 2027×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundesfinanzgesetz 2027 (BFG 2027) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
tritt in Kraft am 01.01.2027 · idF BGBl. I Nr. 54/2026 Anl. 1↗RIS↗

Anlage römisch eins Allgemeine Hinweise

Sollten im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sein, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.

Gliederungselemente des Bundesvoranschlages
Anlage I Bundesvoranschlag 2027

Anmerkung, Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage römisch eins Bundesvoranschlag 2027 als PDF dokumentiert)