BGBl. I Nr. 62/2026
Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 ändert über 60 Bundesgesetze, vor allem zur Budgetsanierung, und erlässt ein Paketsteuergesetz und ein Wald-Wasser-Resilienzgesetz. Kernpunkte sind höhere Alkoholsteuer, eine Paketsteuer für große Versandhändler, 24 % Körperschaftsteuer auf Einkommensteile über 1 Million Euro ab 2028, das Ende von Telearbeits- und Arbeitsplatzpauschale, die Pensionsanpassung 2027 und das Aus für das Testament vor Gericht.
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- Auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds gehen ab 2027 auch gesetzliche Haftungsansprüche von Arbeitnehmern gegen Dritte über, etwa gegen Auftraggeber von Scheinunternehmen. Der Zuschlag nach dem IESG ist ab 2027 auch für über 63-Jährige zu zahlen; alte Inkrafttretensparagrafen wandern ohne Inhaltsänderung in § 17a.
- In Kraft ab 30.07.2026 (§ 17a) bzw. ab 01.01.2027 (§ 11, § 12, § 14). Außer Kraft mit Ablauf des 29.07.2026 (24 §§).
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 523 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 561 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11839 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Inkrafttreten der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2015,
Paragraph 32,
Paragraph 3 d, Absatz 3,, Paragraph 5, Absatz eins und 2 sowie Paragraph 7, Absatz eins a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2015, treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Eine Verordnung gemäß Paragraph 5, Absatz 2, kann bereits ab dem Tag nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes erlassen werden, aber frühestens mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung gelten Paragraph 5, Absatz eins und 2 in der Fassung vor diesem Bundesgesetz weiter.