BGBl. I Nr. 62/2026
Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 ändert über 60 Bundesgesetze, vor allem zur Budgetsanierung, und erlässt ein Paketsteuergesetz und ein Wald-Wasser-Resilienzgesetz. Kernpunkte sind höhere Alkoholsteuer, eine Paketsteuer für große Versandhändler, 24 % Körperschaftsteuer auf Einkommensteile über 1 Million Euro ab 2028, das Ende von Telearbeits- und Arbeitsplatzpauschale, die Pensionsanpassung 2027 und das Aus für das Testament vor Gericht.
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- Auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds gehen ab 2027 auch gesetzliche Haftungsansprüche von Arbeitnehmern gegen Dritte über, etwa gegen Auftraggeber von Scheinunternehmen. Der Zuschlag nach dem IESG ist ab 2027 auch für über 63-Jährige zu zahlen; alte Inkrafttretensparagrafen wandern ohne Inhaltsänderung in § 17a.
- In Kraft ab 30.07.2026 (§ 17a) bzw. ab 01.01.2027 (§ 11, § 12, § 14). Außer Kraft mit Ablauf des 29.07.2026 (24 §§).
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 523 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 561 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11839 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Inkrafttreten der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2017,
Paragraph 34,
Paragraph eins, Absatz 4, Ziffer 3,, die Überschrift vor Paragraph 3 a,, Paragraph 3 a, Absatz eins, 2, 3 und 5 sowie Paragraph 3 b, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2017, treten mit 1. August 2017 in Kraft und sind auf Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach Paragraph eins, Absatz eins, oder einen anderen Insolvenztatbestand nach Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis 6, die nach dem 31. Juli 2017 gefasst werden, anzuwenden. Paragraph 14, Absatz eins und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2017, tritt mit 1. August 2017 in Kraft.