BGBl. I Nr. 63/2026
Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026
Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz und das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 – BRÄG 2026)
Die Berufsrechtsnovelle schafft die Grundlage für eine gemeinsame Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft, die die Alters-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen- und Krankenversorgung jener Rechtsanwaltskammern übernimmt, die sich ihr anschließen, und erweitert die Beitragsbefreiungen für Anwältinnen, Anwälte und Anwärter mit Kind. Daneben ändert es das Gesellschaftsrecht der Anwälte, die Befugnisse des Kammerkommissärs, eine notarielle Signaturbeglaubigung und die Regeln der Rechtsanwalts- und der Notariatsprüfung.
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- Notare können bestimmte Beglaubigungen elektronischer Signaturen künftig auch auf Grundlage von Zertifikat und Erklärung vornehmen, die ein anderer Notar im Urkundenarchiv des österreichischen Notariats gespeichert hat. Das Zentrale Vertretungsverzeichnis enthält künftig auch Angaben zur telefonischen oder elektronischen Erreichbarkeit der Vertreter.
- In Kraft ab 30.07.2026 (§ 189) bzw. ab 01.08.2026 (§ 79, § 140a) bzw. ab 01.12.2026 (§ 140h).
- Ändert die mit BGBl. I Nr. 62/2026 beschlossene, noch nicht in Kraft getretene Fassung.
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 527 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 569 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11850 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Notariatsordnung (NO)
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§ 79geändert
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§ 140ageändert
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§ 140hgeändert
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§ 189geändert
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