BGBl. I Nr. 65/2026
Änderung des Ärztegesetzes 1998 und des Suchtmittelgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 und das Suchtmittelgesetz geändert werden
Die Novelle passt das Ärzterecht in vielen Einzelpunkten an, vor allem bei der Basisausbildung, der Berufsausübung der Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, der Ärzteliste und den Beschlüssen der Ärztekammern. Zugleich gelten die befristeten Sonderregeln des Suchtmittelgesetzes zur Opioid-Substitutionsbehandlung zwei Jahre länger.
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- Die befristeten Sonderregeln für Verschreibungen in der Opioid-Substitutionsbehandlung treten zwei Jahre später außer Kraft als bisher vorgesehen; behandelnde Ärztinnen/Ärzte, Amtsärztinnen/Amtsärzte und Apotheken können das bestehende Verfahren damit weiter nutzen.
- In Kraft ab 30.07.2026.
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 532 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 546 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11851 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Suchtmittelgesetz (SMG)
1
§ 47geändert
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