BGBl. I Nr. 66/2026
Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes, des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Lohn und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden
Die Kundmachung betrifft vor allem die Bauwirtschaft: Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse betreibt das BauID-System künftig selbst und stellt Arbeitnehmern BauID-Karten aus, über die bei Entsendungen auch Lohnunterlagen bereitgehalten werden können, und Metalltechnikbetriebe werden aus Bauarbeiter-Urlaubs- und Schlechtwetterrecht weitgehend ausgenommen. Daneben gibt es ein einheitliches Jahreskontingent für die Schlechtwetterentschädigung und Änderungen bei Abfertigung, Sozialfonds-Beiträgen und Arbeitsinspektion.
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- Die Arbeitsinspektion darf in der Baustellendatenbank der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse künftig auch Nachweise und Unterlagen über Unterweisungen der Arbeitnehmer abrufen, die freiwillig im BauID-System erfasst wurden.
- In Kraft rückwirkend ab 01.07.2026 (§ 20) bzw. ab 30.07.2026 (§ 25).
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- Beiträge an kollektivvertragliche Sozialfonds sind auch von Sonderzahlungen einzuheben; der Kollektivvertrag kann stattdessen die direkte Zahlung durch den Arbeitgeber vorsehen, ein Sozialfonds kann auf die Datenlieferung verzichten. Die Abfertigungsregel bei Teilpension für Bauarbeitnehmer steht künftig im BUAG.
- In Kraft ab 30.07.2026 (§ 19) bzw. ab 01.08.2026 (4 §§).
- BSchEG: Änderungen ansehen · Gesetz ansehen
- Metalltechnikbetriebe fallen grundsätzlich nicht mehr unter das Gesetz, außer bei bestimmten Fassadenarbeiten. Statt getrennter Winter- und Sommerkontingente gibt es künftig höchstens 320 Stunden Schlechtwetterentschädigung pro Jahr; für nicht benötigte Beiträge gelten neue Veranlagungsregeln.
- In Kraft ab 30.07.2026 (§ 1, § 19) bzw. ab 01.08.2026 (§ 12) bzw. ab 01.11.2026 (§ 4).
- BUAG: Änderungen ansehen · Gesetz ansehen
- Die Urlaubs- und Abfertigungskasse betreibt das BauID-System künftig selbst und stellt den Arbeitnehmern im Geltungsbereich BauID-Karten aus. Metalltechnikbetriebe sind weitgehend ausgenommen. Bei begründetem Verdacht kann die Kasse weitere Unterlagen anfordern; gezahlte Zuschläge sind in der Insolvenz weitgehend unanfechtbar.
- In Kraft ab 30.07.2026 (§ 2, § 40) bzw. ab 01.08.2026 (14 §§). Außer Kraft mit Ablauf des 31.07.2026 (§ 23e).
- Anwendung laut Gesetz: § 25 Abs. 9 in der Fassung des genannten Bundesgesetzes ist nur auf Insolvenzverfahren anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2026 eröffnet werden. § 32 Abs. 2 Z 2 in der Fassung des genannten Bundesgesetzes ist nur auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 1. September 2026 verwirklicht werden.
- LSD-BG: Änderungen ansehen · Gesetz ansehen
- Arbeitgeber und Beschäftiger, die Arbeitnehmer mit BauID-Karte grenzüberschreitend entsenden oder überlassen, können Lohnunterlagen über die Karte elektronisch bereithalten, wenn sie das in der Meldung angeben; die Kartennummern dieser Arbeitnehmer müssen sie bereithalten, sonst droht eine Verwaltungsstrafe.
- In Kraft ab 30.07.2026 (§ 72) bzw. ab 01.08.2026 (§ 19, § 22a, § 28).
- Anwendung laut Gesetz: Die §§ 19 Abs. 5b, 22a samt Überschrift und 28 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 66/2026 treten mit 1. August 2026 in Kraft und sind auf Entsendungen und Überlassungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2026 begonnen haben.
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Initiativantrag 917/A XXVIII. GP, Ausschussbericht 574 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11862 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG)
2
§ 20geändert
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§ 25geändert
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Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)
5
§ 1geändert
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§ 14fgeändert
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§ 18bgeändert
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§ 18cgeändert
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§ 19geändert
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Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (BSchEG)
4
§ 1geändert
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§ 4geändert
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§ 12geändert
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§ 19geändert
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Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
1151
§ 2geändert
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§ 13dgeändert
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§ 19geändert
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§ 23geändert
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§ 23ageändert
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§ 23eaufgehoben
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§ 25geändert
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§ 31geändert
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§ 31ageändert
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§ 32geändert
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§ 34geändert
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§ 34ageändert
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§ 34bgeändert
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§ 34cgeändert
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§ 34dgeändert
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§ 34eneu
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§ 40geändert
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Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
13
§ 19geändert
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§ 22aneu
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§ 28geändert
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§ 72geändert
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