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BGBl. I Nr. 69/2026

kundgemacht 29.07.2026
Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026
Bundesgesetz, mit dem das Sterbeverfügungsgesetz geändert wird (Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026 – StVfG-Nov 2026)
Rechtstracker AI Summary · BGBl. I Nr. 69/2026 · kundgemacht am 29.07.2026 Die Novelle schafft die Erneuerung einer Sterbeverfügung: Innerhalb von fünf Jahren ab der Errichtung genügt dafür eine aktuelle ärztliche Bestätigung, statt das gesamte Verfahren mit zwei ärztlichen Aufklärungen neu zu durchlaufen. Eine Sterbeverfügung verliert ihre Wirksamkeit wieder ein Jahr nach ihrer Errichtung oder Erneuerung.

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Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 525 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 567 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11848 BlgBR

KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.

Kundmachung BGBl. I Nr. 69/2026× zu StVfG

Änderungen durch diese Kundmachung

Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) 16