BGBl. I Nr. 70/2026
Änderung des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes und des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden
Die Novelle stärkt die Amtssprache Slowenisch in der Justiz: Im Sprengel des Oberlandesgerichts Graz werden bei der Richteraufnahme bei gleicher Eignung Bewerber mit Kenntnis der zusätzlichen Amtssprache bevorzugt. Außerdem wechselt die Zuständigkeit für Sozialrechtssachen bestimmter im Ausland wohnender Versicherter von Graz nach Klagenfurt.
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- Im Sprengel des Oberlandesgerichts Graz sind bei der Aufnahme in den Richterberuf bei gleicher Eignung Bewerberinnen und Bewerber zu bevorzugen, die die zusätzliche Amtssprache Slowenisch in Wort und Schrift beherrschen; die Dienstbeschreibung berücksichtigt auch Kenntnisse weiterer Amtssprachen.
- In Kraft ab 30.07.2026.
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Ausschussbericht 554 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11861 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG)
3
§ 3geändert
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§ 54geändert
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§ 212geändert
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