BGBl. I Nr. 76/2026
Änderung des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes, des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulorganisationsgesetz und das Schulunterrichtsgesetz geändert werden
Die Pflichtschulabschluss-Prüfung bekommt ab 2027 Digitale Grundbildung als eigenes Prüfungsgebiet, nur noch ein Wahlprüfungsgebiet und einen größeren Kreis möglicher Vortragender und Prüfender in Vorbereitungslehrgängen. An allgemeinbildenden höheren Schulen wird Informatik ab 2027 klassenweise zu Informatik und Künstliche Intelligenz, Medien und Demokratie kommt als Pflichtgegenstand dazu, und das Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 ist ab dem Schuljahr 2026/27 anzuwenden.
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- Ab 2027 wird Digitale Grundbildung eigenes Prüfungsgebiet, statt zwei Wahlgebieten ist nur noch eines abzulegen, und das Verbot, die Prüfungskommission nach der Zulassung zu wechseln, entfällt. Vorbereitungslehrgänge dürfen weitere Personen als Vortragende und Prüfende einsetzen, etwa zertifizierte Erwachsenenbildnerinnen und Erwachsenenbildner.
- In Kraft ab 30.07.2026 (5 §§) bzw. ab 01.09.2027 (8 §§, 2 Anl.).
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- An allgemeinbildenden höheren Schulen heißt der Pflichtgegenstand statt der bereits beschlossenen, noch nicht geltenden Bezeichnung Medien und Informatik nun Informatik; ab 2027 wird daraus, beginnend mit den 5. Klassen aufsteigend, Informatik und Künstliche Intelligenz, und Medien und Demokratie kommt als Pflichtgegenstand dazu.
- In Kraft ab 30.07.2026 (§ 39, § 131) bzw. ab 01.09.2027 (§ 39).
- Ändert die mit BGBl. I Nr. 2/2026 beschlossene, noch nicht in Kraft getretene Fassung.
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- Für Schulen: Die Bestimmung zum Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit, die Schülerinnen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr das Tragen eines islamischen Kopftuchs in der Schule untersagt, ist ab Beginn des Schuljahres 2026/27 anzuwenden.
- In Kraft ab 30.07.2026.
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 524 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 540 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11859 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz
14
§ 1geändert
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§ 2geändert
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§ 3geändert
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§ 3geändert
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§ 5geändert
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§ 6geändert
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§ 7geändert
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§ 8geändert
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§ 9geändert
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§ 10geändert
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§ 11geändert
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§ 13geändert
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§ 14geändert
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Anl. 1geändert
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Anl. 2geändert
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Schulorganisationsgesetz (SchOG)
2
§ 39geändert
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§ 39geändert
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§ 131geändert
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Schulunterrichtsgesetz (SchUG)
1
§ 82geändert
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