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BGBl. I Nr. 83/2026

kundgemacht 01.10.2026
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025
Rechtstracker AI Summary · BGBl. I Nr. 83/2026 · kundgemacht am 01.10.2026 Der Nationalrat genehmigt mit diesem Bundesgesetz den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2025, den der Rechnungshof vorgelegt hat. Pflichten für Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürger entstehen daraus nicht.

Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Ausschussbericht 610 BlgNR XXVIII. GP

KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.

Kundmachung BGBl. I Nr. 83/2026× zu Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025

Änderungen durch diese Kundmachung

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025 neu