BGBl. I Nr. 83/2026
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025
Der Nationalrat genehmigt mit diesem Bundesgesetz den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2025, den der Rechnungshof vorgelegt hat. Pflichten für Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürger entstehen daraus nicht.
- Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025 (neu erlassen): Änderungen ansehen · Gesetz ansehen
- Neues Bundesgesetz mit einem einzigen Artikel: Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2025 wird die Genehmigung erteilt. Es betrifft die Haushaltsführung des Bundes und richtet sich an keine weiteren Adressaten.
- In Kraft ab 02.10.2026.
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Ausschussbericht 610 BlgNR XXVIII. GP
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2025
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Art. 1neu
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