Absatz eins,Die FMA hat die Strategien, Prozesse und Meldeverfahren zu überprüfen, die von der BV-Kasse festgelegt wurden, um den Vorschriften dieses Bundesgesetzes nachzukommen. Sie hat dabei auf die Größenordnung, die Art, den Umfang und die Komplexität der Tätigkeiten der BV-Kassen Bedacht zu nehmen.
BGBl. I Nr. 88/2026
Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes, des Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetzes, des Arbeitsmarktservicegesetzes, des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes 1988, des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes, des Pensionskassengesetzes, des Betriebspensionsgesetzes, des Landarbeitsgesetzes 2021, des Pensionskassenvorsorgegesetzes, des Versicherungssteuergesetzes 1953, des Bankwesengesetzes, des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und des DORA-Vollzugsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Pensionskassenvorsorgegesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Bankwesengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das DORA-Vollzugsgesetz geändert werden
Die Kundmachung bündelt zwei Pakete: Erwerbstätigkeit ab dem Regelpensionsalter wird durch den Wegfall des eigenen Pensionsversicherungsbeitrags und einen neuen steuerlichen Aktivitätsfreibetrag begünstigt, die besondere Höherversicherung entfällt. Zugleich wird die betriebliche Altersvorsorge umgebaut, mit einem Recht auf Übertragung der Abfertigung in ein Pensionskassen-Standardprodukt und einem eigenen Aufsichtsrahmen für Betriebliche Vorsorgekassen außerhalb des Bankwesengesetzes.
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- Betriebliche Vorsorgekassen erhalten einen eigenen Aufsichtsrahmen außerhalb des Bankwesengesetzes und niedrigere Kostengrenzen. Anwartschaftsberechtigte bekommen ein Recht auf Übertragung in ein Pensionskassen-Standardprodukt, eine wählbare Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft ohne Kapitalgarantie, Härtefallauszahlungen und die automatische Zusammenführung alter beitragsfreier Konten, der sie widersprechen können.
- In Kraft ab 17.10.2026 (4 §§) bzw. ab 01.01.2028 (59 §§). Außer Kraft mit Ablauf des 31.12.2027 (3 §§, 2 Anl.).
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 592 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 606 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11871 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 40fneu
Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
Paragraph 40 f,
- Absatz 2,Bei der Überprüfung gemäß Absatz eins, hat die FMA zu berücksichtigen, unter welchen Rahmenbedingungen die BV-Kasse ihren Tätigkeiten nachgeht und ob Schlüsselfunktionen oder sonstige Tätigkeiten gemäß Paragraph 23 d, an Dritte übertragen werden. Die FMA hat insbesondere Folgendes zu überprüfen:
- Ziffer einsDie qualitativen Anforderungen an das Unternehmensführungssystem;
- Ziffer 2die für die BV-Kasse oder die Veranlagungsgemeinschaft bestehenden Risiken;
- Ziffer 3die Fähigkeit der BV-Kasse, diese Risiken zu beurteilen und damit umzugehen.
- Absatz 3,Die FMA hat angemessene Aufsichtsinstrumente einschließlich Stresstests einzusetzen, mit denen sie eine Verschlechterung der Finanzlage von BV-Kassen erkennen, sowie die von einer BV-Kasse ergriffenen Abhilfemaßnahmen überwachen kann.
- Absatz 4,Die FMA hat für die Überprüfung gemäß Absatz eins, einen Prüfplan zu erstellen.