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BGBl. I Nr. 94/2026

kundgemacht 29.10.2026
Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz 2027 sowie Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes, des Gebührengesetzes 1957 und des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Gebührengesetz 1957 sowie das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz geändert werden und ein Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz 2027 erlassen wird
Rechtstracker AI Summary · Vom Nationalrat beschlossen am 14.10.2026 · kundgemacht als BGBl. I Nr. 94/2026 am 29.10.2026 · Vergleich folgt nach der Konsolidierung Der Beschluss setzt die neue EU-Geldwäscherichtlinie für das Register der wirtschaftlichen Eigentümer um: Das bestehende Registergesetz wird zunächst vor allem bei der Einsicht mit berechtigtem Interesse angepasst und später durch ein neues Registergesetz ersetzt, das Meldepflichten an die EU-Geldwäscheverordnung angleicht, Sanktionshinweise im Register sichtbar macht und der Registerbehörde Nachschauen vor Ort erlaubt. Daneben werden im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gleichgestellt und ein zu hoher Strafrahmen korrigiert.

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Inkrafttreten laut Beschluss:

Grundlage: Gesetzesbeschluss 216/BNR, Regierungsvorlage 622 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 635 BlgNR XXVIII. GP

Vorschau nach den Materialien. Der überprüfbare Vergleich folgt nach der Konsolidierung. KI-Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

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Änderungen durch diese Kundmachung

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) 1aufgehoben