Absatz eins,Ein Auszug enthält die folgenden im Register gespeicherten Angaben zum Rechtsträger, zu den wirtschaftlichen Eigentümern, zu den Nominees und Nominatoren, zu den rechtlichen Eigentümern und zu den vertretungsbefugten Personen sowie weiteren Informationen:
- Ziffer einszum Rechtsträger:
- Litera aName;
- Litera bRechtsform;
- Litera cAnschrift des eingetragenen oder offiziellen Sitzes;
- Litera dfalls von Litera c, abweichend, Ort, an dem sich der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet;
- Litera eLand der Gründung;
- Litera fStammzahl und Stammregister;
- Litera gBestandszeitraum;
- Litera hÖNACE-Code der Haupttätigkeiten des Rechtsträgers, soweit dieser gemäß Paragraph 21, des Bundesstatistikgesetzes 2000 festgestellt wurde;
- Litera ibei ausländischen Rechtsträgern, die Gründe für die Eintragung im Register;
- Litera jbei juristischen Personen, die Express Trusts ähneln gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2 und Rechtsvereinbarungen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 3, die Kategorie der Begünstigten und ihre allgemeinen Merkmale (Begünstigtenkreis).
- Ziffer 2zu den natürlichen Personen:
- Litera aName;
- Litera bGeburtsort;
- Litera cGeburtsdatum;
- Litera dWohnanschrift;
- Litera eWohnsitzland;
- Litera fStaatsangehörigkeiten;
- Litera gArt des Ausweisdokumentes;
- Litera hNummer des Ausweisdokumentes;
- Litera iAusstellungsland des Ausweisdokumentes;
- Litera jdie Angabe, ob eine natürliche Person verstorben ist; diesfalls nur der Name und falls vorhanden das Geburtsdatum.
Wenn eine natürliche Person ausschließlich als rechtlicher Eigentümer, als vertretungsbefugte Person oder als für die Datenaufbewahrung gemäß Artikel 63, Absatz 6, der Verordnung (EU) 2024/1624 verantwortliche Person im Auszug enthalten ist, so entfallen die Angaben gemäß Litera b, d und g bis i, - Ziffer 3zu juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen die Angaben gemäß Ziffer eins, Litera a bis c, f bis h und j;
- Ziffer 4zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses bei direkten und indirekten wirtschaftlichen Eigentümern:
- Litera aArt;
- Litera bUmfang;
- Litera cDatum, an dem das wirtschaftliche Interesse begründet wurde;
- Litera dbei Stiftern, Gründern oder Settlor, die Angabe des jeweiligen Anteils an den zugewendeten Vermögenswerten;
- Litera ebei indirekten wirtschaftlichen Eigentümern, die Angabe der obersten Rechtsträger und des Anteils an Aktien, Stimmrechten oder die Beteiligung des indirekten wirtschaftlichen Eigentümers am obersten Rechtsträger oder die Angabe, dass der oberste Rechtsträger auf andere Weise unter der Kontrolle des wirtschaftlichen Eigentümers steht. Bei obersten Rechtsträgern, die juristischen Personen sind, die Express Trusts ähneln gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2 und Rechtsvereinbarungen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 3,, die Angaben gemäß Absatz eins, Ziffer eins, Litera j,;
- Litera fdie Angabe, ob der wirtschaftliche Eigentümer Nominee oder Nominator ist.
Wenn es sich bei einem obersten Rechtsträgern um eine inländische juristische Person, die einem Express Trusts ähnelt gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2, oder eine Rechtsvereinbarung gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 3, handelt, werden die Daten der wirtschaftlichen Eigentümer, die Kategorien der Begünstigten und ihrer allgemeinen Merkmale sowie die Funktionsträger aus der Meldung des obersten Rechtsträgers übernommen, wenn dies bei der Meldung beantragt wurde. - Ziffer 5wenn die wirtschaftlichen Eigentümer gemäß Artikel 63, Absatz 4, der Verordnung (EU) 2024/1624 festgestellt wurden, die folgenden Angaben:
- Litera adie Begründung, weshalb kein wirtschaftlicher Eigentümer vorhanden ist;
- Litera bob wirtschaftliche Eigentümer nach Ausschöpfung der in den Artikel 51 bis 57 der Verordnung (EU) 2024/1624 vorgesehenen Identifizierungsmittel nicht ermittelt werden konnten;
- Litera cdie Angehörigen der Führungsebene des Rechtsträgers als subsidiäre wirtschaftliche Eigentümer.
- Ziffer 6juristische Personen als Funktionsträger und Substiftungen bei juristischen Personen, die Express Trusts ähneln gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2 und bei Rechtsvereinbarungen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 3, unter Angabe des jeweiligen Anteils an den zugewendeten Vermögenswerten bei juristischen Personen als Stifter, Gründer oder Settlor;
- Ziffer 7im Hinblick auf Nominee-Vereinbarungen die folgenden Angaben:
- Litera adie Beschreibung der Nominee-Vereinbarung;
- Litera bdas Datum, an dem die Nominee-Vereinbarung rechtswirksam wurde;
- Litera cdie Angabe, ob es sich um eine formelle oder informelle Nominee-Vereinbarung handelt;
- Litera ddie Nominees und Nominatoren;
- Litera edie wirtschaftlichen Eigentümer von Nominatoren, wenn diese juristische Personen sind.
- Ziffer 8die Angabe, ob relevante Nominee-Vereinbarungen gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 4, vorliegen;
- Ziffer 9vertretungsbefugte Personen des Rechtsträgers und die Angabe des Grundes der Vertretungsbefugnis;
- Ziffer 10den Umstand, dass eine aufrechte Unstimmigkeit gemäß Artikel 24, der Verordnung (EU) 2024/1624 und Paragraph 18, Absatz 8, vorliegt mit der Angabe des Datums der Meldung der Unstimmigkeit;
- Ziffer 11bei diskretionären Trusts, die natürlichen Personen, juristische Personen und Rechtsvereinbarungen, die als Begünstigte einer Verfügung oder als Anspruchsberechtigte gemeldet wurden;
- Ziffer 12die folgenden Darstellungen und Berechnungen:
- Litera aeine auf Basis der Eintragungen im Register automationsunterstützt generierte Darstellung aller bekannten Beteiligungsebenen, sofern diese für die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers relevant sind und über die jeweiligen Rechtsträger Daten im Register verfügbar sind; sofern keine ausreichenden Daten zu einzelnen Ebenen vorhanden sind, ist darauf hinzuweisen, dass keine Daten verfügbar sind; die Darstellung ist auf 20 Ebenen zu beschränken;
- Litera bdie automationsunterstützt errechneten wirtschaftlichen Eigentümer mit Art und Umfang gemäß Ziffer 4,
Es ist anzugeben, wenn alle Daten vollständig vorhanden sind, um nachzuvollziehen, dass die gemeldeten Daten mit den automationsunterstützt generierten Daten übereinstimmen und keine aufrechte Unstimmigkeitsmeldung vorliegt. Es ist darauf hinzuweisen, aus welcher Quelle die Daten von der Bundesanstalt Statistik Österreich übernommen wurden, und dass es sich um eine automatisierte Darstellung und Berechnung handelt. - Ziffer 13die für die Aufbewahrung der Informationen gemäß Artikel 63, Absatz 6, der Verordnung (EU) 2024/1624 verantwortliche Person und die Kontaktdaten dieser Person;
- Ziffer 14die folgenden weiteren Informationen:
- Litera aden Zeitpunkt der letzten Meldung und die Angabe, ob eine automatisierte Eintragung gemäß Paragraph 8, zur Anwendung gelangt;
- Litera bdie Angabe, ob die wirtschaftlichen Eigentümer durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter festgestellt und überprüft wurden;
- Litera cdie Angabe, ob ein gültiges Compliance-Package für den Rechtsträger vorhanden ist;
- Litera dVerfahrensart von Unternehmensinsolvenzen;
- Litera edie Angabe, ob ein Rechtsträger rechtskräftig als Scheinunternehmen gemäß SBBG festgestellt wurde;
- Litera fdie Angabe, ob bei einem Rechtsträger eine Maßnahme nach dem SanktG 2024 eingetragen wurde;
- Litera gdie Angabe, ob das Vorliegen begründeter Hinweise gemäß Paragraph 10, Absatz 3, angemerkt wurde;
- Litera heine Übersicht der Vollzüge der Eintragungen in das Register;
- Litera idie Angabe, ob und aus welcher Quelle die Daten von der Bundesanstalt Statistik Österreich übernommen wurden und bei den gemeldeten Daten den Hinweis, dass es sich um Daten handelt, die vom Rechtsträger gemeldet wurden;
- Litera jden Hinweis, dass keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernommen werden kann.