Absatz eins,Eines Finanzvergehens macht sich schuldig, wer
- Ziffer einseine unrichtige oder unvollständige Meldung (Paragraph 6,) abgibt und dadurch wirtschaftliche Eigentümer, Nominees und Nominatoren nicht offenlegt,
- Ziffer 2eine unrichtige oder unvollständige Meldung (Paragraph 6,) abgibt und dadurch Rechtsträger, die eine Funktion gemäß Artikel 57, Absatz eins, Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2024/1624 bei einer juristischen Person, die einem Express Trust ähnelt, oder die eine Funktion gemäß Artikel 58, Absatz eins, Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2024/1624 bei einem Express Trust oder einer ähnlichen Rechtsvereinbarung wahrnehmen, oder Substiftungen nicht offenlegt,
- Ziffer 3seiner Meldepflicht gemäß Artikel 63, Absatz 2, der Verordnung (EU) 2024/1624 oder Paragraph 3, Absatz 5, trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt,
- Ziffer 4keine Meldung abgibt, obwohl er gemäß Paragraph 8, dazu verpflichtet wäre oder in den Fällen des Paragraph 3, Absatz 11, vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke des Erwerbs eines im Inland gelegenen Grundstücks keine, eine unrichtige oder eine unvollständige Meldung abgibt und dadurch wirtschaftliche Eigentümer nicht offenlegt,
- Ziffer 5Änderungen der Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer, Nominees und Nominatoren gemäß Artikel 63, Absatz 2, der Verordnung (EU) 2024/1624 nicht binnen vier Wochen nach Kenntnis der Änderung übermittelt und dadurch wirtschaftliche Eigentümer, Nominees und Nominatoren nicht offenlegt,
- Ziffer 6Änderungen der Angaben über Rechtsträger, die eine Funktion bei einem Rechtsträger oder einem obersten Rechtsträger wahrnehmen, oder über Substiftungen gemäß Artikel 63, Absatz 2, der Verordnung (EU) 2024/1624 nicht binnen vier Wochen nach Kenntnis der Änderung übermittelt und dadurch diese Rechtsträger oder Substiftungen nicht offenlegt,
- Ziffer 7seinen Status als Trustee oder als Person, die eine entsprechende Position in einer ähnlichen Rechtsvereinbarung innehat, nicht gemäß Paragraph 3, Absatz 7, offenlegt und die geforderten Angaben nicht gemäß Paragraph 3, Absatz 7, vorlegt,
- Ziffer 8seinen Status als meldepflichtiger ausländischer Rechtsträger nicht gemäß Paragraph 3, Absatz 9, offenlegt und die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer des meldepflichtigen ausländischen Rechtsträgers nicht gemäß Paragraph 3, Absatz 9, vorlegt, oder
- Ziffer 9seinen Status als Nominee nicht gemäß Paragraph 5, offenlegt
und ist bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 200 000 Euro zu bestrafen. Wer die Tat grob fahrlässig begeht, ist mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 Euro zu bestrafen.