Absatz eins,Die Dienstprüfung für die Angehörigen der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 bzw. v2 im gehobenen auswärtigen Dienst besteht aus Teilprüfungen über die Inhalte des Basislehrgangs (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,) sowie einer schriftlichen und mündlichen ressortinternen kommissionellen Prüfung.
BGBl. II Nr. 111/2026
BMEIA-Grundausbildungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts (BMEIA-Grundausbildungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15neu
Paragraph 15,
- Absatz 2,Die schriftliche ressortinterne kommissionelle Prüfung umfasst eine praxisorientierte Klausurarbeit aus den für den Ressortbereich des Bundesministeriums für europäischen und internationalen Angelegenheiten erforderlichen Fächern.
- Absatz 3,Die mündliche ressortinterne kommissionelle Prüfung umfasst folgende Fächer (Teilprüfungen):
- Ziffer einsKonsularwesen,
- Ziffer 2ressortspezifisches Dienstrecht und
- Ziffer 3Struktur, Organisation und Administration des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und seiner nachgeordneten Dienststellen.
- Absatz 4,Die Dienstprüfung gilt dann als erfolgreich abgelegt, wenn alle in Paragraph 15, Absatz eins, genannten Prüfungsteile bestanden wurden.