BGBl. II Nr. 111/2026
BMEIA-Grundausbildungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts (BMEIA-Grundausbildungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Ausbildungsformen
Paragraph 5,
Die Grundausbildung erfolgt in Form von Vorträgen, Seminaren, E-Learnings, Schulungen am Arbeitsplatz, praktischen Verwendungen und Selbststudien. Die Grundausbildung setzt sich aus internen und externen Ausbildungsmodulen zusammen.