Absatz eins,Der Parteienvertreter hat im Zuge der Beauftragung durch den Abgabenschuldner zu prüfen, ob die Selbstberechnung und Abfuhr der Abgaben zulässig ist.
BGBl. II Nr. 157/2026
NoVA-Selbstberechnungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Selbstberechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer durch Parteienvertreter (NoVA-Selbstberechnungsverordnung – NoVA-SBV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Zulässigkeit der Selbstberechnung
Paragraph 5,
- Absatz 2,Wird der Auftrag zur Selbstberechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe in Fällen des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins a, NoVAG 1991 erteilt, darf die Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß Paragraph 30 a, KFG 1967 nur dann aufgehoben werden, wenn auch die Umsatzsteuer durch den Parteienvertreter selbstberechnet und entrichtet wird.