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BGBl. II Nr. 166/2026

kundgemacht 02.07.2026 RIS↗
APAB-Qualitätssicherungsprüfungsantragsverordnung
Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde hinsichtlich Art und Umfang der Antragstellung zur Durchführung einer Qualitätssicherungsprüfung (APAB-Qualitätssicherungsprüfungsantragsverordnung – APAB-QAV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 166/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

APAB-Qualitätssicherungsprüfungsantragsverordnung (APAB-QAV) neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 03.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 166/2026 § 2↗RIS↗

Paragraph 2,

Bei Antragstellung sind jedenfalls nachstehende Informationen anzugeben:

  1. Ziffer eins
    Name bzw. Firma und Anschrift des Antragstellers sowie die APAB-Registernummer.
  2. Ziffer 2
    Angabe, ob es sich um einen gemeinsamen Prüfungsbetrieb im Sinne des Paragraph 2, Ziffer 7, APAG (Zusammenschluss mehrerer Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaften) handelt,
  3. Ziffer 3
    Angabe, ob es sich um eine freiwillige Qualitätssicherungsprüfung im Sinne des Paragraph 2, Ziffer 11, APAG handelt,
  4. Ziffer 4
    Umfang der beantragten Qualitätssicherungsprüfung,
  5. Ziffer 5
    der jeweilige Name oder die jeweilige Firma der drei vorgeschlagenen Qualitätssicherungsprüfer sowie deren APAB-Registernummer, wobei bei Prüfungsgesellschaften als Qualitätssicherungsprüfer im Sinne des Paragraph 27, APAG zusätzlich noch der Name des verantwortlichen Qualitätssicherungsprüfers sowie seine APAB-Registernummer anzugeben ist,
  6. Ziffer 6
    der Name der qualifizierten Assistenten unter Angabe ihrer beruflichen Qualifikation gemäß Paragraph 2, Ziffer 9, APAG, sofern qualifizierte Assistenten gemäß Paragraph 28, APAG der Qualitätssicherungsprüfung beigezogen werden,
  7. Ziffer 7
    das jeweilige Gesamthonorar für die angebotene Qualitätssicherungsprüfung.
  8. Ziffer 8
    die jeweils veranschlagten Stunden für die Durchführung der jeweiligen Qualitätssicherungsprüfung, aufgeteilt in jene für den verantwortlichen Qualitätssicherungsprüfer sowie jene für den jeweiligen qualifizierten Assistenten, aufgeschlüsselt in die Bereiche Planung, Firm-Review, File-Review, Berichterstattung und Sonstiges (zB Reisezeiten). Ebenso sind die Gesamtstunden anzugeben.