bei Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Flexibilitätsleistungen mit Stromerzeugungsanlagen und Energiespeicheranlagen mit einer Engpassleistung ab 1 MW gemäß Paragraph 140, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, ElWG,
BGBl. II Nr. 169/2026
Engpassmanagementverordnung
Verordnung des Vorstandes der E-Control über das angemessene Entgelt für Engpassmanagementmaßnahmen (Engpassmanagementverordnung – EPM-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Regelungsgegenstand
Paragraph eins,
Diese Verordnung trifft Regelungen zur Ermittlung des angemessenen Entgelts für Flexibilitätsleistungen, die im Rahmen des Engpassmanagements (EPM) im Übertragungsnetz
- Ziffer eins
- Ziffer 2bei Anordnung von Flexibilitätsleistungen von Netzbenutzern gemäß Paragraph 140, Absatz eins, Ziffer 2, ElWG sowie
- Ziffer 3im Wege gesicherter Leistungen von Erzeugern oder Entnehmern gemäß Paragraph 140, Absatz 4, ElWG
erbracht werden.