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BGBl. II Nr. 187/2026

kundgemacht 10.07.2026 RIS↗
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Kundmachung BGBl. II Nr. 187/2026× zu Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027×

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 11.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 187/2026 § 3↗RIS↗

Darstellung der Leitungsfunktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils

Paragraph 3,

Die geschlechterspezifische Besetzung der Leitungsfunktionen und höheren Funktionen im Rechnungshof stellt sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 wie folgt dar:

  1. ●
    von 4 Sektionsleitungen: 3 Frauen (Frauenanteil: 75 %), 1 Mann
  2. ●
    von 4 besetzten Sektionsleitung-Stellvertretungen: 2 Frauen (50 %), 2 Männer
  3. ●
    von 2 Bereichsleitungen: 1 Frau (50 %), 1 Mann (50 %)
  4. ●
    von 30 besetzten Abteilungsleitungen: 10 Frauen (33,3 %), 20 Männer
  5. ●
    von 29 besetzten Abteilungsleitung-Stellvertretungen: 11 Frauen (37,9 %), 18 Männer
  6. ●
    von einer besetzten Stabsstellenleitung: 1 Frau (100 %)
  7. ●
    von einer Leitung des Büros der Präsidentin: 1 Mann (0 %)
Die Zielvorgaben des Frauenförderungsplans 2024 aus 2025, (Paragraph 12, in Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 119 aus 2024,) konnten zum Stichtag 31. Dezember 2025 bei den Stellvertretungen der Abteilungsleitungen nahezu erreicht werden.
Bei den Abteilungsleitungen ging der Frauenanteil von 37,5 % zum 31.12.2023 um 4,2 Prozentpunkte auf 33,3 % zum 31.12.2025 zurück, so dass der Zielwert von 40 % laut Frauenförderungsplan 2024 aus 2025, nicht erreicht werden konnte. Zuvor gab es hier leichte Steigerungen auf 38,2 % (2021). Für die erst mit einer Reorganisation im Jahr 2023 geschaffenen Leitungsfunktionen (Bereichsleitung, Stabsstellenleitung, Leitung Büro) hatte der Frauenförderungsplan 2024 aus 2025, noch keine Vorgaben enthalten.

Funktion

Ist

zum Stichtag 31.12.2023

Ziel

laut FFP 2024/2025

Ist

zum Stichtag 31.12.2025

Anteil der Frauen in %

Sektionsleitung

60

-1

75

Sektionsleitung-Stellvertretung

50

-1

50

Abteilungsleitung

37,5

40

33,3

Abteilungsleitung-Stellvertretung

35,3

38

37,9

__________________________

1 Keine Unterrepräsentation, daher keine Zielvorgabe erforderlich