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BGBl. II Nr. 187/2026

kundgemacht 10.07.2026 RIS↗
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Kundmachung BGBl. II Nr. 187/2026× zu Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027×

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 11.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 187/2026 § 7↗RIS↗

Arbeitszeitregelung

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitregelung inklusive Telearbeit und Teilzeit wird im Rechnungshof umgesetzt und auch in Anspruch genommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 35 Frauen und 6 Männer in Teilzeit. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
  2. Absatz 2,In den Jahren 2024 und 2025 nahmen 14 Mitarbeiterinnen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 221 aus 1979,) und 8 Mitarbeiter Karenz nach dem Väter-Karenzgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 651 aus 1989,) in Anspruch, 5 Mitarbeiter den Frühkarenzurlaub („Papamonat“).