Absatz eins,Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitregelung inklusive Telearbeit und Teilzeit wird im Rechnungshof umgesetzt und auch in Anspruch genommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 35 Frauen und 6 Männer in Teilzeit. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
BGBl. II Nr. 187/2026
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Arbeitszeitregelung
Paragraph 7,
- Absatz 2,In den Jahren 2024 und 2025 nahmen 14 Mitarbeiterinnen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 221 aus 1979,) und 8 Mitarbeiter Karenz nach dem Väter-Karenzgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 651 aus 1989,) in Anspruch, 5 Mitarbeiter den Frühkarenzurlaub („Papamonat“).