Aufnahmekommission: 3 Frauen, 2 Männer
BGBl. II Nr. 187/2026
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Kommissionen und Arbeitsgruppen
Paragraph 9,
Bei der Zusammensetzung von Kommissionen zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten hat gemäß Paragraph 10, Absatz eins, B-GlBG mindestens eines der vom Dienstgeber zu bestellenden Mitglieder weiblich und mindestens eines männlich zu sein.
Frauen und Männer sind zum Stichtag 31. Dezember 2025 in Kommissionen im Rechnungshof wie folgt vertreten:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungLeistungsfeststellungskommission: 3 Frauen, 1 Mann
- StrichaufzählungDienstprüfungskommission: 3 Frauen, 5 Männer