BGBl. II Nr. 189/2026
Ratenzahlungs-Verordnung
Verordnung des Vorstands der E-Control über nähere Modalitäten der Ratenzahlung gemäß § 28 Abs. 3 ElWG (Ratenzahlungs-Verordnung – RZV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Zahlungsarten
Paragraph 4,
Haushaltskundinnen und Haushaltskunden und Kleinunternehmen ist zumindest die Möglichkeit der Zahlung mit Überweisung oder in bar anzubieten.