Absatz eins,Die zur Prüfung antretende Person hat kompetenzorientierte Aufgaben aus sämtlichen nachfolgenden Bereichen zu bearbeiten:
- Ziffer einsberufsrelevante Gesetze und Herkunft von Tieren unter Berücksichtigung der geltenden Natur- und Artenschutzbestimmungen,
- Ziffer 2berufsrelevante Krankheiten bei Tieren und deren Übertragungsmöglichkeiten,
- Ziffer 3Materialien und Produkte und Maßnahmen für den Umgang mit Abfällen und wiederverwertbaren Materialien,
- Ziffer 4berufsspezifische Werkzeuge und Maschinen, deren Einsatzgebiete und Handhabung sowie deren Wartungs- und Pflegeerfordernisse,
- Ziffer 5Grundbegriffe und gängige Terminologie der allgemeinen Zoologie,
- Ziffer 6Tieranatomie, Ornithologie sowie Säugetierkunde und berufsrelevante Arten erkennen sowie mit Hilfe von Fachliteratur bestimmen,
- Ziffer 7Konservierungs- und Gerbstoffe sowie berufsspezifische Mittel gegen Schädlingsbefall sowie deren Anwendung,
- Ziffer 8verschiedene Möglichkeiten zur Nachbildung von künstlichen Tierkörpern sowie geeignete Werkstoffe und Anwendungen für die Anfertigung von Abgüssen,
- Ziffer 9Abformtechniken sowie Techniken zum Erstellen von Positiven, deren Einsatzmöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile,
- Ziffer 10Möglichkeiten des Modellbaues, deren Einsatzmöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile,
- Ziffer 11Techniken der Präparation von Tieren, deren Einsatzmöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile,
- Ziffer 12Grundlagen und Terminologie der Farbenlehre und der Farbmischung,
- Ziffer 13verschiedene Arten von künstlichen Augen und für ein Präparat geeigneten Augen unter Einbeziehung von Literatur und Referenzmaterialien,
- Ziffer 14Techniken der Präparation von Knochen, deren Einsatzmöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile,
- Ziffer 15Techniken der Flüssigkeitspräparation, Gefriertrocknung, Paraffinierung und der Behandlung mit Polyethylenglycolen, deren Einsatzmöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile.