BGBl. II Nr. 209/2026
Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2025/2026
Verordnung des Bundesministers für Bildung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2025/2026
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2024 aus 2025,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 2025,, außer Kraft.