Absatz eins,Die fachliche Qualifikation zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen als Versicherungsagent oder als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten im Rahmen des Gewerbes der Gewerblichen Vermögensberatung wird wie folgt nachgewiesen:
- Ziffer einsAbsolvierung der jeweils entsprechenden Teile der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung oder
- Ziffer 2durch eine entsprechend auf die Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen eingeschränkte fachliche Qualifikation, die durch entsprechende Zeugnisse gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung (Gewerblicher Vermögensberater-Verordnung in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2012,) nachgewiesen wird.
Als fachlich einschlägige Ausbildung gilt eine Ausbildung, welche Lehrveranstaltungen im Bereich der Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen beinhaltet. Als fachlich einschlägige Tätigkeit gilt eine Tätigkeit im Bereich der Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen.