Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. August 2026 in Kraft. Sie ist auf Leistungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2026 bewirkt werden.
BGBl. II Nr. 226/2026
Normalkostentarif
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Normalkostentarif
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
- Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Normalkostentarif, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 52 aus 2025,, aufgehoben. Sie ist jedoch weiterhin auf Leistungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anzuwenden, die vor dem 1. August 2026 bewirkt wurden.