in Fahrtrichtung Innsbruck der Abschnitt zwischen km 1,92 und km 8,65, und
BGBl. II Nr. 233/2026
Section Control-Messstreckenverordnung A 14 Pfändertunnel
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf der A 14 Rheintal Autobahn im Bereich des Pfändertunnels (Section Control-Messstreckenverordnung A 14 Pfändertunnel)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Innsbruck der A 14 Rheintal Autobahn festgelegt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2in Fahrtrichtung München der Abschnitt zwischen km 8,66 und km 1,90.