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BGBl. II Nr. 248/2026

kundgemacht 20.08.2026 RIS↗
Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter erlassen wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 248/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.04.2026 · idF BGBl. II Nr. 248/2026 § 2↗RIS↗

Entgelte

Paragraph 2,

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 6. Mai 2026 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeugeuger Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 11,39 € zu berechnen.