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BGBl. II Nr. 263/2026

kundgemacht 02.09.2026 RIS↗
Frauenförderungsplan BMWET
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus betreffend den Frauenförderungsplan
Kundmachung BGBl. II Nr. 263/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMWET neu § 0↗RIS↗
§ 9neu
in Kraft ab 03.09.2026 · idF BGBl. II Nr. 263/2026 § 9↗RIS↗

Grundausbildung

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,Im Rahmen der Grundausbildung von Bediensteten ist der/dem zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten ausreichend Möglichkeit zu bieten, sich den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorzustellen und diese über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.
  2. Absatz 2,Frauenförderungs- und genderspezifische Themen sind in der Grundausbildung aller Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen anzusprechen.