BGBl. II Nr. 269/2026
Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation 2026
Verordnung des Bundesministers für Bildung über die Abgeltung des Aufwands der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ für den Vollzug des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Fälligkeit
Paragraph 2,
Die Aufwandsabgeltung gemäß Paragraph eins, Absatz 2, für das Kalenderjahr 2026 sowie die Einmalzahlung gemäß Paragraph eins, Absatz 3, sind spätestens zwei Wochen nach Kundmachung der Verordnung fällig. Die Aufwandsabgeltung für die Folgejahre ist jeweils am 1. Juli des laufenden Kalenderjahres fällig.