Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 298/2026

kundgemacht 12.10.2026 RIS↗
Änderung des Lehrlingseinkommens für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der das Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 298/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 01.10.2026 · idF BGBl. II Nr. 298/2026 § 4↗RIS↗

Weihnachtsremuneration

Paragraph 4,

Jeder Lehrling erhält einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, die spätestens am 30. November zu bezahlen ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.