Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 512 aus 2022,, außer Kraft.
BGBl. II Nr. 29/2026
BMWKMS-GAVO 2026
Verordnung des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts (BMWKMS-GAVO 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15neu
Inkrafttreten und Übergangsphase
Paragraph 15,
- Absatz 2,Grundausbildungen, deren Ausbildungspläne bis zum Tag der Kundmachung dieser Verordnung genehmigt wurden, werden nach den bis zum Tag der Kundmachung gültigen Bestimmungen abgeschlossen. Im Einzelfall kann davon abgesehen werden, sofern dies mit den in der Verordnung festgesetzten Zielen vereinbar ist und dies von der oder dem Bediensteten gewünscht wird. Hiefür gilt eine Frist von zwei Jahren ab Wirksamkeit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025.