Absatz eins,Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter ist jene Person, die nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport für die Grundausbildung zuständig ist.
BGBl. II Nr. 29/2026
BMWKMS-GAVO 2026
Verordnung des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts (BMWKMS-GAVO 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Ausbildungsleiterin und Ausbildungsleiter, Mentorin und Mentor
Paragraph 3,
- Absatz 2,Für die Dauer der Grundausbildung wird von der Ausbildungsleiterin oder vom Ausbildungsleiter jeder und jedem Auszubildenden eine oder ein für die Begleitung, Unterstützung und praktische Hilfe verantwortliche oder verantwortlicher und entsprechend geeignete Mentorin oder geeigneter Mentor zur Seite gestellt. Die Ausübung der Funktion als Mentorin oder Mentor erfolgt freiwillig.