Absatz eins,Die jeweils behandelnde Apotheke gemäß Paragraph 24 q, Absatz eins, GTelG 2012 hat folgende Verarbeitungstätigkeiten zu verantworten:
- Ziffer einsDie Entgegennahme von elektronischen Verschreibungen anderer MyHealth@EU-Mitgliedstaaten im Wege der Nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit,
- Ziffer 2die Einlösung von elektronischen Verschreibungen anderer MyHealth@EU-Mitgliedstaaten zur Abgabe des jeweiligen Arzneimittels, sowie
- Ziffer 3die Meldung der elektronischen Abgabe der elektronischen Verschreibungen anderer MyHealth@EU-Mitgliedstaaten an die Nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit.