Ausmaß der Belastung durch Hitze und UV-Strahlung entsprechend UV-Index,
BGBl. II Nr. 45/2026
Land- und forstwirtschaftliche Hitzeschutzverordnung und Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen Gesundheitsüberwachungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der eine Land- und forstwirtschaftliche Hitzeschutzverordnung erlassen und die Land- und forstwirtschaftliche Gesundheitsüberwachungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
Paragraph 3,
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß Paragraph 187, LAG die Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung, welchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Arbeiten im Freien ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, zu ermitteln und beurteilen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Dauer der Exposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Hitze und UV-Strahlung,
- Ziffer 3Arbeitsschwere
- Litera aleichte Arbeiten, zB leichte Handarbeit mit kleinen Handwerkzeugen bzw. Maschinen mit geringer Leistung, leichte Montagetätigkeiten,
- Litera bmittelschwere Arbeiten, zB anhaltende Hand- und Armarbeiten wie Einschlagen von Nägeln oder
- Litera cschwere Arbeiten, zB Tragen von schwerem Material, Graben,
- Ziffer 4tätigkeitstypische zusätzliche Wärmequellen oder Wärmebelastungen wie direkte oder reflektierende Sonneneinstrahlung, Arbeitsmittel, durch Sonneneinstrahlung erwärmte Oberflächen, Asphaltier- oder Flämmarbeiten, Hitzestau auf Arbeitsplätzen mit geringer oder keiner Luftbewegung (zB Grube, Schacht, Künette, Windschott),
- Ziffer 5Belastung durch bodennahes Ozon,
- Ziffer 6Ausgestaltung der erforderlichen Kleidung oder persönlichen Schutzausrüstung,
- Ziffer 7Stand der Technik, zB wissenschaftliche Erkenntnisse, Normen,
- Ziffer 8mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- Ziffer 9mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit besonders gefährdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zB aufgrund des Alters, körperlicher Konstitution, Schwangerschaft, bekannter Vorerkrankungen,
- Ziffer 10eine mögliche Erhöhung der UV-Belastung durch Oberflächenreflexion, zB bei Arbeiten mit Metallblechen oder Glasflächen,
- Ziffer 11Akklimatisierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder
- Ziffer 12besondere Gefahren aufgrund von Hitzewellen, zB zunehmende Erschöpfung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.